Tel. (05032) 892663
Seite wählen

Ablauf und Kostenübernahme bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

An einem telefonisch vereinbarten Termin kommen Sie mit oder ohne ihrem Kind zu einem Erstgespräch in unsere Praxis. Jugendliche dürfen ihren Termin natürlich auch ohne Eltern wahrnehmen. Im Erstgespräch lernen wir uns erstmal kennen. Außerdem haben wir Zeit über die Situationen und Probleme zu sprechen, die Grund für den Besuch unserer Praxis sind. Am Ende dieses ersten Gesprächs besprechen wir den weiteren Verlauf und geben Vorschläge bezüglich einer Diagnostik und/ oder Therapiemöglichkeit des Kindes beziehungsweise Jugendlichen und/ oder Alternativen zu einer Psychotherapie. Alternativ gibt es die Möglichkeit einer stationären Behandlung in Form eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitation oder einer ambulanten Psychotherapie. Jeder gesetzlich Versicherte hat die Möglichkeit fünf psychotherapeutische Sprechstunden in Anspruch zu nehmen, die jeweils 50 Minuten beinhalten. In diesen psychotherapeutischen Sprechstunden soll unter anderem abgeklärt werden, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Entscheiden wir uns für den Beginn einer Therapie wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der gesetzlichen Krankenversicherung gestellt. Eine Akuttherapie kann bis zu 12 Sitzungen à 50 Minuten, eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen und eine verhaltenstherapeutische Langzeittherapie bis maximal 80 Sitzungen dauern.